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   BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B   

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https://dejure.org/2014,43471
BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B (https://dejure.org/2014,43471)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B (https://dejure.org/2014,43471)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B (https://dejure.org/2014,43471)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 104 Nr 2 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Prozessunfähigkeit; Ausnahmen von einer Vertreterbestellung; Haltloses Begehren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer Prozessunfähigkeit; Ausnahmen von einer Vertreterbestellung; Haltloses Begehren

  • rechtsportal.de

    SGG § 72 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Auswirkungen einer Prozessunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    SGG § 72 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Auswirkungen einer Prozessunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B
    Es ist damit nicht ausgeschlossen, dass zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (vgl nur: BSGE 74, 77 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 49 ff) ein besonderer Vertreter oder ein von diesem bestellter Prozessbevollmächtigter in der Lage ist, im wohlverstandenen Interesse des Klägers sachdienliche Anträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren.
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) .
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B
    Zwar sind Ausnahmen von der Vertreterbestellung dann für zulässig erachtet worden, wenn das Rechtsmittel unter Anlegung eines strengen Maßstabs "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht macht oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10) .
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 48/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B
    Eine solche partielle Prozessunfähigkeit im Hinblick auf die Führung von sozialgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten liegt beim Kläger vor, wie der Senat im Einzelnen in dem Beschluss vom 8.4.2014 (B 8 SO 48/13 B) unter Bezugnahme auf aktenkundige psychiatrische Gutachten ausgeführt hat; zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf Bezug genommen.
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 854/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 858/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 855/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
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